Rezept-Hinweise

Anforderungen an die Verordnung von Physiotherapie


Es hilft uns sehr weiter, wenn das Rezept sofort vollständig und fehlerfrei ausgestellt ist.

Ihr wachsames Auge kann uns dabei unterstützen!


Achtung, bei Behandlungsbeginn darf die Verordnung nicht älter als 28 Kalendertage sein. (Ausnahme: 14 Kalendertage bei dringlichem Behandlungsbedarf.)


Seit dem 01.04.2022 gilt die aktuelle Heilmittelrichtlinie. Darin sind u.a. die Heilmittel der Physikalischen Therapie (hierzu zählt die Physiotherapie) klar geregelt.

Der Heilmittelkatalog erklärt genau die Verordnung von Physiotherapie bei

  1. Erkrankungen der Stütz-und Bewegungsorgane
    (z.B. bei Wirbelsäulenerkrankungen, bei Hüft-, Knie-, Fußerkrankungen)
  2. Erkrankungen des Nervensystems
    (z.B. nach Schlaganfall, Querschnittslähmung, Multipler Sklerose, M. Parkinson, Schädigungen vor/während/nach der Geburt)
  3. Erkrankungen der inneren Organe
    (z.B. Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale, Pneumonie, Thoraxoperationen, COPD, Mukoviszidose)
  4. Sonstige Erkrankungen
    (z.B. Schwindel unterschiedlicher Ursache, Blasen-Darminkontinenz)

Im Heilmittelkatalog wird die korrekte Ausstellung der Heilmittelverordnung (Rezept) mit Indikationsschlüssel, Heilmittel und Verordnungsmenge dargestellt. Den aktuellen Heilmittelkatalog mit Beschreibung der Heilmittel und der Verwendung des Verordnungsvordruckes (Rezept) können Sie nachlesen unter: www.heilmittelkatalog.de